Flughafen und Regierung müssen nun ihre Versprechen aus dem Abstimmungskampf einhalten

Die Zürcher Bevölkerung sagt Ja zum Pistenausbau und dem Gegenvorschlag zur Anti-Chaoten-Initiative. Nun müssen die Verantwortlichen ihre Versprechen aus dem Abstimmungskampf einhalten: Der Gegenvorschlag muss grundrechtskonform umgesetzt werden und der Pistenausbau für weniger Verspätungen und Nachtruhestörungen am Flughafen sorgen – und nicht für den befürchteten Kapazitätsausbau.

Das Ja zum Pistenausbau ist ein Vertrauensvorschuss an den Flughafen Zürich. Diesem müssen die Verantwortlichen nun gerecht werden, wie Priska Seiler Graf, Co-Präsidentin der SP Kanton Zürich betont: «Der Flughafen muss die Versprechungen, die er im Abstimmungskampf gemacht hat, nun auch einhalten: die Pünktlichkeit muss nun steigen, die Nachtruhe endlich besser eingehalten werden und die verlängerten Pisten dürfen nicht für einen Ausbau der Kapazität missbraucht werden.»

 

Die SP wird die Entwicklung am Flughafen Zürich weiter kritisch begleiten und sich zusammen mit den Anwohnenden für die Einhaltung der Lärmgrenzwerte und Nachtruhe einsetzen – z.B. mit der Nachtruhe-Initiative.

Die Bevölkerung will keine Einschränkung der Grundrechte

Mit ihrem Nein zur Anti-Chaoten-Initiative der SVP hat die Zürcher Bevölkerung klar gemacht, dass sie keine grundrechtswidrige Einschränkung der Meinungsäusserungs- und Demonstrationsfreiheit im Kanton Zürich will. Regierung und Parlament müssen nun für eine grundrechtskonforme Umsetzung des angenommenen Gegenvorschlags sorgen.

 

«Der Regierungsrat hat im Abstimmungskampf stets betont, sich mit dem Gegenvorschlag um eine grundrechtskonforme Umsetzung zu Bemühen und die Gemeindeautonomie zu bewahren. Das muss er nun auch liefern», so SP-Kantonsrätin Leandra Columberg. Und sie hält fest: «Wir werden keine menschenrechtswidrige Einschränkung der Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit im Kanton Zürich dulden und uns auch weiterhin für eine lebendige Demokratie und die Achtung der Grundrechte einsetzen.»

Trotz Nein zur Uferinitiative: der Kanton muss in Uferwege investieren

Das Nein zur Uferinitiative ist bedauerlich. Die Uferinitiative hätte nicht nur für einen durchgehenden Uferweg am Zürichsee, sondern auch für mehr Biodiversität und den Schutz naturnaher Ufer gesorgt. Das Grundanliegen der Initiative ist damit jedoch nicht einfach vom Tisch, wie SP-Kantonsrat Jonas Erni festhält: «Der Kanton bleibt trotzdem verpflichtet, die beschlossenen 6 Millionen Franken pro Jahr in Uferwege zu investieren. Wir werden diese Umsetzung mit Nachdruck einfordern.»

 

Der Naturschutz im Uferbereich bleibt nun jedoch Aufgabe der Privaten: «Die privaten Uferbesitzer haben sich mit Händen und Füssen gegen die Initiative gewehrt. Nun ist es an ihnen, die Ufer ökologisch aufzuwerten und zu renaturieren – halt einfach auf eigene Kosten», so Jonas Erni.

Sinnvolle Anpassung der Verfassung

Mit der Verfassungsänderung hat die Bevölkerung zudem einer sinnvollen Anpassung der Anforderungen an Richter:innen an den obersten kantonalen Gerichten zugestimmt: Neu müssen diese im Kanton Zürich wohnhaft sein, eine juristische Ausbildung abgeschlossen haben und werden nach ihrem Geburtsmonat im 68sten Lebensjahr als Richter:in pensioniert.