Der Kanton muss Schutzmassnahmen für Arbeitnehmende durchsetzen

Während sich die meisten Unternehmen an die Vorgaben zum Schutz ihrer Angestellten vor dem Coronavirus halten, gibt es immer noch schwarze Schafe, die ihre Angestellten unnötigen Risiken aussetzen. Die Behörden müssen hier durchgreifen und den Schutz der Arbeitnehmenden sicherstellen. Wo das nicht möglich ist, sind alle nicht essenziellen Tätigkeiten konsequent einzustellen.

Der Bund hat am 13. März 2020 die Covid-19-Verordnung erlassen. Die darin beschlossenen Massnahmen sollen die Ausbreitung des Covid-19 Virus verlangsamen, Menschenleben retten und den Zusammenbruch des Gesundheitssystems verhindern. Viele Unternehmen mussten bereits schliessen, andere bekämpfen die Ausbreitung ebenfalls mit ausserordentlichen Schutzmassnahmen für ihre Angestellten.

 

Gleichzeitig zeigen Beobachtungen und Rückmeldungen aus vielen Bau-, Gewerbe- und Industriebetrieben jedoch aber ein anderes Bild: Es wird weiterhin genau gleich gearbeitet wie vor der Krise und die Hygienemassnahmen und der Schutz von Risikogruppen wird nicht oder nur mit unverantwortlichen Abstrichen eingehalten.

Social Distancing ist auf dem Bau fast unmöglich

Diese unhaltbare Situation bringt viele Arbeitnehmende in eine schwere Notlage. Sie können und dürfen nicht zuhause bleiben, auch wenn an ihrem Arbeitsplatz die Schutzmassnahmen zum Teil massiv verletzt werden. Besonders auf Baustellen ist Social Distancing fast unmöglich und der Schutz von Personen in der Risikogruppe nicht sichergestellt. Auch im Flugverkehr muss gewährleistet werden, dass sich das fliegende Personal genügend schützen kann.

 

Angesichts dieser Feststellungen stellt sich die Frage, ob all diese Arbeiten wirklich von essenzieller Bedeutung sind und in dieser Notlage nicht zum Schutz von Arbeitnehmenden und Bevölkerung eingestellt werden müssen.

Behörden müssen Arbeitnehmende schützen

Wir erwarten von der Regierung und den Behörden, dass die Schutzmassnahmen und insbesondere die Regeln des Social Distancing auch auf dem Bau und in Produktionsbetrieben konsequent durchgesetzt werden. «Social Distancing und Home-Office dürfen nicht zum Privileg der besser gestellten Angestellten werden», hält SP-Kantonsrätin Qëndresa Sadriu fest. «Wenn die Corona-Regeln am Arbeitsplatz nicht eingehalten und durch gezielte Kontrollen garantiert werden können, dann fordern wir zusammen mit den Gewerkschaften die sofortige Einstellung aller nicht essenziellen Tätigkeiten», so Sadriu weiter.

 

Ein besonderer Dank gilt an dieser Stelle allen Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten oder andere lebensnotwendigen Dienstleistungen für die Bevölkerung sicherstellen. Ihr tagtäglicher Einsatz verdient unseren grössten Respekt.